Verein
Der Verein Jugend komponiert Bayern e.V. wurde am 27. Januar 2018 in München gegründet. Ziel des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere die Schaffung neuer musikalischer Werke, deren Vermittlung, Aufführung und Verbreitung. Im Mittelpunkt stehen dabei junge Musikerinnen und Musiker und ihre Förderung.
Die Satzung des gemeinnützigen Vereins in Auszügen
§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Jugend komponiert Bayern“.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“
(3) Der Sitz des Vereins ist München.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere die Schaffung neuer musikalischer Werke, deren Vermittlung, Aufführung und Verbreitung.
(3) Diese Zielsetzung soll verwirklicht werden insbesondere durch
- Veranstaltung von Workshops bzw. Kompositionswerkstätten
- Durchführung des Wettbewerbs Jugend komponiert Bayern
- Dokumentation der ausgezeichneten Werke z.B. auf Tonträgern
- Entwicklung, Planung und Durchführung von Projekten, insbesondere im Sinne innovativer und zeitgemäßer Konzertformate sowie Maßnahmen der Publikumsentwicklung einschließlich Unterstützung und/oder Entwicklung von zielgruppenorientierten Konzertformaten, insbesondere Kinder- und Familienkonzerte, wie Unterstützung und/oder Entwicklung von Maßnahmen der Musikpädagogik, mit Expertenaustausch, insbesondere zu zeitgemäßem Musizieren
- Förderung interkultureller musikalischer Begegnungen im Bereich neue Musik
- Erteilung von Kompositionsaufträgen, insbesondere an bayerische bzw. in Bayern wirkende Komponisten
- Beschaffung von Fördermitteln für Projekte „Jugend komponiert“ und Weitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften mit der Zielsetzung „Jugend komponiert“, soweit der Verein selbst solche Projekte nicht durchführt bzw. durchführen kann.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.